Die Regel: 1. März bis 30. September
Nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Die Regel schützt brütende Vögel und andere Tiere.
Was im Sommer trotzdem erlaubt ist
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch in dieser Zeit erlaubt. Gemeint ist, den Zuwachs des Jahres zurückzuschneiden, damit die Hecke in Form bleibt. Ein radikaler Rückschnitt gehört dagegen in die Zeit von Oktober bis Ende Februar.
Vorsicht bei Nestern
Auch beim erlaubten Formschnitt dürfen keine Nester oder Brutstätten beschädigt werden. Vor jedem Schnitt schaue ich deshalb in die Hecke. Ist ein besetztes Nest drin, bleibt dieser Bereich stehen, bis die Brut ausgeflogen ist.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
- Ende Juni: erster Formschnitt, nachdem der Haupttrieb durch ist
- Ende August bis September: zweiter, leichter Formschnitt, damit die Hecke gepflegt in den Winter geht
- Oktober bis Februar: starker Rückschnitt, Verjüngung oder Entfernen von Gehölzen
Was droht bei Verstößen?
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe der Bußgelder hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab und kann empfindlich ausfallen. Ein Schnitt zur richtigen Zeit erspart diesen Ärger.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Länder und Gemeinden können zusätzliche Regeln haben, etwa Baumschutzsatzungen.
Stand: Oktober 2026