Steuer sparen.

Hausmeisterservice, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Ein Teil der Kosten kommt über die Steuer zurück.

So viel kommt zurück

Für haushaltsnahe Dienstleistungen ziehen Sie nach § 35a des Einkommensteuergesetzes 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab, bis zu 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen wie Reparaturen gibt es zusätzlich 20 Prozent, bis zu 1.200 Euro im Jahr.

Welche Leistungen zählen dazu?

  • Hausmeisterservice und Objektbetreuung
  • Treppenhaus- und Fensterreinigung
  • Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschnitt, Laub
  • Winterdienst, nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 55/12) auch auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück

Darauf kommt es an

  • Rechnung: Sie brauchen eine Rechnung. Ich weise die Arbeitskosten darauf getrennt aus.
  • Überweisung: Bezahlen Sie per Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  • Nur Arbeitskosten: Abziehbar sind Arbeits- und Fahrtkosten, nicht das Material.
  • Ihr Haushalt: Die Arbeit muss in oder an Ihrem selbst genutzten Haushalt erbracht werden.

Auch für Mieter

Mieter können ihren Anteil an Hausmeister-, Reinigungs- und Gartenkosten aus der Nebenkostenabrechnung ebenfalls geltend machen. Dazu weist der Vermieter oder die Hausverwaltung die begünstigten Kosten in der Abrechnung oder einer eigenen Bescheinigung aus.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Stand: Oktober 2026

Kosten sparen?

Fester Preis, ordentliche Rechnung, Arbeitskosten getrennt ausgewiesen.

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