Wer ist zuständig?
Die Gemeinden übertragen das Räumen und Streuen der Gehwege per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger, also in der Regel auf die Grundstückseigentümer. In Mehrfamilienhäusern wird die Pflicht oft über den Mietvertrag oder die Hausordnung an die Mieter weitergegeben, oder der Vermieter beauftragt einen Dienstleister.
Was gilt in Sternberg?
Maßgeblich ist die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Sternberg. Im Entwurf der neuen Satzung (Bearbeitungsstand August 2026) sind unter anderem diese Regeln vorgesehen:
- Gehwege müssen in der für Fußgänger nötigen Breite geräumt werden, in der Regel etwa 1 Meter.
- Schnee ist nach dem Ende des Schneefalls zu räumen, und zwar zwischen 7 und 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 19 Uhr.
- Schnee oder Glätte, die nach 19 Uhr entstehen, müssen bis 7 Uhr am nächsten Morgen beseitigt sein (sonn- und feiertags bis 9 Uhr).
- Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Streusalz soll vermieden werden.
Da es sich um einen Entwurf handelt, können sich Einzelheiten noch ändern. Im Zweifel hilft das Ordnungsamt der Stadt Sternberg weiter. In Brüel, Warin, Bützow, Güstrow und Schwerin gelten jeweils eigene Satzungen.
Was passiert bei einem Unfall?
Wer die Räum- und Streupflicht verletzt und dadurch einen Sturz verursacht, kann für den Schaden haften, zum Beispiel für Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Wer die Pflicht an einen Dienstleister abgibt, sollte ihn sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren, ob er seine Arbeit macht.
Warum ein Protokoll so wichtig ist
Im Streitfall muss oft nachgewiesen werden, wann geräumt und gestreut wurde. Deshalb halte ich jeden Winterdienst-Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und Streumittel in einem digitalen Protokoll fest. Hausverwaltungen können es jederzeit über ihren Kundenzugang abrufen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: Oktober 2026