Treppenhaus: wer putzt?

Mieter oder Vermieter, Putzplan oder Reinigungsfirma. Was gilt und worauf es ankommt.

Grundsatz: Der Vermieter ist zuständig

Treppenhaus, Flure und Keller gehören zu den Gemeinschaftsflächen. Für ihre Reinigung ist zunächst der Vermieter verantwortlich. Er kann die Aufgabe selbst erledigen, einen Dienstleister beauftragen oder sie auf die Mieter übertragen.

Wann müssen Mieter putzen?

Nur wenn es im Mietvertrag steht oder die Hausordnung ausdrücklich Teil des Mietvertrags ist. Eine Hausordnung, die später einseitig ausgehängt wird, kann den Mietern keine neue Putzpflicht auferlegen. Ist die Pflicht wirksam vereinbart, gilt sie auch im Urlaub oder bei Krankheit: Dann muss der Mieter für eine Vertretung sorgen.

Wie oft wird gereinigt?

Das regelt der Mietvertrag oder der Reinigungsplan. Üblich ist in Mehrfamilienhäusern einmal pro Woche, bei wenigen Parteien auch alle zwei Wochen. In der Regel ist jede Partei für ihren Treppenabsatz und die Treppe zum nächsten Geschoss zuständig, für Hausflur und Keller wechselt man sich ab.

Was gehört zur Reinigung?

  • Stufen und Podeste fegen und feucht wischen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Haustür, Klingelanlage und Briefkästen reinigen
  • Fenster im Treppenhaus, je nach Vereinbarung ein- bis viermal im Jahr
  • Kellergänge und Gemeinschaftsräume nach Plan

Reinigungsfirma: Wer zahlt?

Beauftragt der Vermieter einen Dienstleister, gehören die Kosten zur Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung. Er darf sie auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Mehr dazu im Ratgeber Nebenkosten.

Wenn der Putzplan nicht funktioniert

Streit um die Kehrwoche ist einer der häufigsten Gründe, warum Vermieter und Verwaltungen auf einen Dienstleister umstellen. Für den Übergang hilft ein klarer Plan zum Aushängen. Eine fertige Vorlage gibt es kostenlos auf der Seite für Hausverwaltungen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Entscheidend ist, was in Ihrem Mietvertrag steht.

Stand: Oktober 2026

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